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   VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17   

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VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17 (https://dejure.org/2022,41836)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2022 - 20 K 5872/17 (https://dejure.org/2022,41836)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 20 K 5872/17 (https://dejure.org/2022,41836)
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  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Es ist Sache des angerufenen Gerichts, die erforderliche Bewertung im Rahmen der uneingeschränkten Überprüfung der Rechtsanwendung der Behörden zu treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017, 2 BvR 1754/14, juris Rn. 46).

    Zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme des Klägers war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl. zu den Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017, 2 BvR 1754/14, juris Rn. 46; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019, 4 Bf 326/18.Z, juris Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BGH, Beschl. v. 10.3.2021, III ZB 5/20, juris Rn. 9 und Beschl. v. 12.2.2020, StB 36/18, juris Rn. 21, wonach bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit genügen kann) mit der sofortigen oder unmittelbar bevorstehenden Fortsetzung ehrverletzender Äußerungen gegenüber der amtierenden Bundeskanzlerin zu rechnen.

  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Ein solcher Verdacht ist anzunehmen, die Polizei aufgrund objektiver Umstände das Vorliegen einer Gefahr für zumindest möglich halten darf, auch wenn sie sich (noch) nicht abschließend sicher ist, ob tatsächlich von einer Gefahr ausgegangen werden kann (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 19.1.2022, 4 Bf 10/21, S. 13 ff., veröffentlicht unter: https://justiz.hamburg.de/contentblob/ 15856678/6503d9764235be86f7ba9fb053f678fc/data/4bf10-21.pdf, abgerufen am 10.2.2022).

    Als Vorfeldmaßnahme muss die Identitätsfeststellung damit auf die Kenntniserlangung der Identität einer bestimmten Person und damit auf die Erforschung und weitere Aufklärung eines noch nicht in allen Facetten feststehenden Sachverhalts abzielen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 19.1.2022, 4 Bf 10/21, S. 14, veröffentlicht unter: https://justiz.hamburg.de/contentblob/15856678/6503d9764235be86f7ba9fb053f678fc/data/4bf10-21.pdf, abgerufen am 10.2.2022).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Es ist schon nicht ersichtlich, dass eines der vom Begriff der "Ordnung" erfassten Schutzgüter der Volkssouveränität, der regelmäßigen freien Wahlen, einer freien Meinungsbildung, eines Mehrparteiensystems, der Bundesstaatlichkeit, der Gewaltenteilung, des Vorrangs der Verfassung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung durch ein Unternehmen der Bundeskanzlerin zu ihrer Beseitigung tangiert war (vgl. Sommermann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), Grundgesetz, 7. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 347), zumal das vom Kläger "bekämpfte Unrecht" hätte offenkundig sein müssen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.8.1956, 1 BvB 2/51, juris Rn. 1396).

    rechtswidrig war", wie der Kläger meint, boten nicht alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe, dass die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechtes war (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.8.1956, 1 BvB 2/51, juris Rn. 1396).

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Vor diesem Hintergrund konnten die Polizeibeamten wegen der Besorgnis, dass der Kläger mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Straftat begehen und sich deshalb als Störer erweisen werde, ihn auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel im Wege einer Gefährderansprache zu normgemäßem Verhalten ermahnen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.9.2005, 11 LC 51/04, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Dies würde dem Schutzzweck des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG widersprechen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2004, 1 S 2206/03, juris Rn. 47; Rodbertus, in: Eisenmenger/Pfeffer.
  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme des Klägers war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl. zu den Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017, 2 BvR 1754/14, juris Rn. 46; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019, 4 Bf 326/18.Z, juris Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BGH, Beschl. v. 10.3.2021, III ZB 5/20, juris Rn. 9 und Beschl. v. 12.2.2020, StB 36/18, juris Rn. 21, wonach bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit genügen kann) mit der sofortigen oder unmittelbar bevorstehenden Fortsetzung ehrverletzender Äußerungen gegenüber der amtierenden Bundeskanzlerin zu rechnen.
  • OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18

    Rechtsschutz gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme einer Person im Randbereich

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme des Klägers war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl. zu den Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017, 2 BvR 1754/14, juris Rn. 46; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019, 4 Bf 326/18.Z, juris Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BGH, Beschl. v. 10.3.2021, III ZB 5/20, juris Rn. 9 und Beschl. v. 12.2.2020, StB 36/18, juris Rn. 21, wonach bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit genügen kann) mit der sofortigen oder unmittelbar bevorstehenden Fortsetzung ehrverletzender Äußerungen gegenüber der amtierenden Bundeskanzlerin zu rechnen.
  • BGH, 25.03.2020 - III ZB 5/20

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung eines Notanwalts

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme des Klägers war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl. zu den Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017, 2 BvR 1754/14, juris Rn. 46; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019, 4 Bf 326/18.Z, juris Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BGH, Beschl. v. 10.3.2021, III ZB 5/20, juris Rn. 9 und Beschl. v. 12.2.2020, StB 36/18, juris Rn. 21, wonach bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit genügen kann) mit der sofortigen oder unmittelbar bevorstehenden Fortsetzung ehrverletzender Äußerungen gegenüber der amtierenden Bundeskanzlerin zu rechnen.
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.2.2008, 1 BvR 370/07 u.a., juris Rn. 200).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Eine konkrete Gefahr setzt eine Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf aus dem Blickwinkel eines verständigen Beobachters ex ante in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an einem ordnungsrechtlich geschützten Rechtsgut führen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1974, 1 C 31.72, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

  • VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog.

  • VG Berlin, 20.08.2021 - 1 L 408.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Platzverweis

  • VG Koblenz, 21.07.2006 - 5 L 1080/06
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